Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Mahrt Fachübersetzungen GmbH (im Folgenden auch Auftragnehmer genannt) und seinem Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Es entsteht eine unmittelbare Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat. Die Anerkennung bedarf der Schriftform.

 

Auftragserteilung

Der Auftragnehmer erstellt auf der Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten ein unverbindliches Angebot zur Erstellung einer Übersetzung oder anderer Sprachdienstleistungen. Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt zu den im Angebot genannten Bedingungen nur zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot gegenüber Mahrt Fachübersetzungen GmbH durch Erteilung eines entsprechenden schriftlichen Kundenauftrags in elektronischer oder sonstiger schriftlicher Form bestätigt und der Auftragnehmer eine entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung dem Auftraggeber übersandt hat. Der Ausgangstext wird vom Kunden auf persönlichem, postalischem, fernschriftlichem oder elektronischem Weg an den Auftragnehmer übergeben. Für Verzögerungen, die durch eine unrichtige oder unvollständige Übergabe des Ausgangstextes entstehen, wird keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer spätestens bei Auftragserteilung über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, so haftet der Auftragnehmer bei Fehlern nur, wenn er nach Fertigstellung der Layout-Arbeiten eine Endprüfung für den Auftraggeber ausgeführt hat.

Der Auftragnehmer kann die Übersetzung eines Textes zurückweisen, wenn Texte mit strafbarem Inhalt oder Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, zur Übersetzung gegeben werden.

 

Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftragnehmer behält sich vor, zur Klärung von Darstellungen oder Aussagen im Ausgangstext beim Auftraggeber zurückzufragen, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Jede Textvorlage sollte nach den Regeln moderner Rechtschreibung und Interpunktion verfasst sein und nur klar verständliche (auch für Betriebsfremde), eindeutige Formulierungen und Begriffe enthalten. Angleichung an die beim Auftraggeber eingeführte Firmenterminologie erfolgt nur, wenn ausreichende und vollständige Unterlagen (insbesondere Glossare des Auftraggebers, Vorübersetzungen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.), vor oder mit der Auftragserteilung unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

Ausführung von Aufträgen

Der Auftragnehmer darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern es für zweckmäßig erachtet wird, Dritter bedienen. Dabei haftet er nur für eine sorgfältige Auswahl. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem eingesetzten Dritten ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftragnehmers erlaubt. Die Vertragsbeziehung des Auftraggebers besteht ausschließlich zu der Mahrt Fachübersetzungen GmbH. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Aufgabe des Auftragnehmers ist die sinngemäße richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache. Von einer Übersetzung kann erwartet werden, dass sie die gleichen Qualitätsansprüche wie der Ausgangstext erfüllt. Sie braucht aber dessen Qualität nicht zu übertreffen; denn es ist nicht die Aufgabe des Übersetzers, Textvorlagen ohne besonderen Auftrag zu verbessern, so z. B. sinnentstellende orthographische oder Interpunktionsfehler, mehrdeutigen Ausdruck, umständliche Formulierungen oder andere Mängel zu beseitigen. Für alle Mängel des Ausgangstextes haftet ausschließlich der Auftraggeber. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden alle Übersetzungen als Maschinenreinschrift, die keine erheblichen orthographischen oder grammatikalischen Fehler enthalten und sprachlichen Gepflogenheiten im Wesentlichen entsprechen, erstellt. Bevor solche Erstentwürfe zu anspruchsvollen Drucksachen verarbeitet werden, sollten sie Gegenstand weiterer Durchsichten und evtl. Verbesserung durch den Auftraggeber sein. Auf ausdrücklichen Wunsch übernimmt der Auftragnehmer gegen besonderes Honorar auch die Bearbeitung bis zur Druckreife, sowie das Korrekturlesen der Fahnenabzüge. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Bei Arbeiten, die wegen vom Auftraggeber ausgeübten Zeitdrucks die angestrebte Qualität der Dienstleistung nicht erreichen, d.h. wenn z. B. notwendige Durchsichten und Verbesserungen unterbleiben müssen, Handkorrekturen in der Erstschrift nicht ins Reine übertragen werden können oder sonstige, vom Auftraggeber zu vertretende Gründe einer normalen Ausführung im Wege stehen, können die vorgenannten Qualitätszusagen der Dienstleistung nicht sichergestellt werden. Ein Minderungsanspruch für den Auftraggeber entsteht dadurch nicht. Eine eventuelle Einsparung von Arbeitsgängen in derartigen Fällen gilt durch die dadurch entstandene Mehrbelastung infolge unverschuldeten Zeitdrucks als ausgeglichen.

Die im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber erhaltenen Daten oder als Dateien vorliegende Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei dem Auftragnehmer. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers frühestens nach vollständiger Zahlung des Übersetzungsauftrags durch den Auftraggeber.

 

Reklamationen und Mängelbeseitigung

Ist der Auftraggeber Kaufmann, so werden Reklamationen nur anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Lieferung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der ohne Verzug vorzunehmenden Untersuchung derselben und bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung beim Auftragnehmer unter genauer Angabe des Mangels schriftlich erfolgen. Auch im nicht kaufmännischen Verkehr müssen Reklamationen unter bestimmter Angabe des Mangels schriftlich erfolgen. Sämtliche Mängelrügen sind im kaufmännischen und im nicht kaufmännischen Verkehr bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Lieferung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung sowie im kaufmännischen Verkehr bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Lieferung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung und nach Ablauf von zwei Wochen nach Entdeckung des versteckten Mangels ausgeschlossen. Hat der Auftraggeber Mängel ordnungsgemäß gerügt und begründet, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, nach seiner Wahl nachzubessern oder neu zu erstellen (§§ 633, 634 BGB). Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung noch Mängel aufweist.

Für Mängel der Textvorlage haftet der Auftraggeber.

 

Haftung

Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe ausschließlich für einen Schaden, der nachweislich eine unmittelbare Folge eines dem Auftragnehmer zuzuordnenden Fehlers ist. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Haftung des Auftragnehmers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen elektronischen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen. Sollte dennoch eine berechtigte Beanstandung auftreten, haftet der Auftragnehmer für Vermögensschäden bis zu insgesamt 300.000,00 Euro im Einzelfall. Gibt der Auftraggeber bei Auftragserteilung den Verwendungszweck nicht an, vor allem wenn der Zieltext zur Veröffentlichung bestimmt ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Zieltext sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, und lässt dem Auftragnehmer vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne Freigabe des Auftragnehmers, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten.

Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer Freistellung gegen alle Ansprüche Dritter zu, die sich aus der Verwendung des Produkts ableiten und schließt damit jede Haftung des Auftragnehmers aufgrund dieses Absatzes aus.

Der Auftraggeber verpflichtet sich auf ähnliche Weise, den Auftragnehmer gegen sämtliche Ansprüche Dritter aufgrund einer behaupteten Verletzung von Eigentumsrechten, Patentrechten, Urheberrechten oder anderer Rechte des geistigen Eigentums in Verbindung mit der Erfüllung des Vertrages schadlos zu halten.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den zu übersetzenden Texten bestehen, welche einer Bearbeitung entgegenstehen.

Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Klausel nicht erfasst.

Lieferfristen

Lieferfristen und - termine werden bei Auftragserteilung vereinbart und sind bindend. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber in den Fällen des vom Auftragnehmer zu vertretenden Leistungsverzugs und der Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist vom Auftragnehmer unangemessen lange überschritten worden ist und er in elektronischer oder schriftlicher Form eine Nachfrist gesetzt hat. Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer für nicht fristgerechte Lieferung, bei Nichterfüllung sowie für Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wird im kaufmännischen und im nicht kaufmännischen Verkehr bei leichter Fahrlässigkeit auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadenstiftenden Lieferung oder Leistung beschränkt. Im kaufmännischen Verkehr bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, die nicht leitende Angestellte sind, wird die Haftung auf das Dreifache des Rechnungswerts der schadenstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal 20.000 Euro beschränkt. Dabei verringern sich im kaufmännischen Verkehr die im vorhergehenden Satz genannten Haftungsgrenzen betragsmäßig auf ein Drittel, wenn der Auftraggeber gegen durch den Auftragnehmer verursachte Schäden versichert ist. Der Auftragnehmer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat (z. B. Postweg, Serverproblem etc.). Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aus seiner Meinung nach nicht eingehaltenen Terminzusagen Wandlungs- oder Minderungsansprüche abzuleiten. Das Recht auf Kündigung des Vertrages im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

 

Geheimnisschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen über den Auftraggeber sowie die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich und gemäß der Datenschutzgrundverordnung DS-GVO zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Übersetzung ist zulässig. Die Mahrt Fachübersetzung GmbH verpflichtet sich, diese Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten. Im Übrigen erfolgt der Datentransfer zur Wahrung der Vertraulichkeit seitens Mahrt Fachübersetzungen GmbH über eine verschlüsselte Plattform. Bei elektronischer Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und möglichen Erfüllungsgehilfen kann ein absoluter Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleistet werden, da nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.

Falls bei bestimmten Unterlagen strengere Geheimhaltungspflichten zu beachten sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer entsprechende Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich ausdrücklich mitzuteilen und die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

 

Vergütung und Grundlage der Berechnung

Der Auftragnehmer berechnet das Honorar für die jeweilige Dienstleistung bei der Angebotserstellung. Das vereinbarte Honorar wird mit Lieferung der Übersetzung und nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Zu zahlen ist jeweils der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ohne Abzug per Banküberweisung oder bar. Bei über einen längeren Zeitraum laufenden Aufträgen können Teilrechnungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt gestellt werden, die unabhängig von vorausgegangenen oder künftigen Rechnungen für den gleichen Auftrag zu den oben genannten Terminen zahlbar sind. In besonderen Fällen, z. B. Erstbestellungen durch unbekannte Auftraggeber ohne Hinweis ausreichender Bonität, sind andere Zahlungsbedingungen anwendbar, wie z. B. Vorauskasse oder Nachnahme. Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Anzahl Worte im Ausgangstext ermittelt. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Zum Honorar kommen noch eventuelle Nebenkosten wie z. B. Kuriergebühren, Fahrtkosten, Übernachtungen, Fotokopien, Beglaubigungen etc., sowie die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) hinzu. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Gültig ist die jeweils aktuelle Preisliste bzw. sind die im individuellen Angebot genannten Preise. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Währung ausdrücklich vereinbart ist. Alle genannten Preise sind Nettopreise ohne die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

Vertragskündigung

Außer aus einem anderen wichtigen Grund kann ein bestehender Vertrag vom Auftragnehmer durch fristlose Kündigung beendet werden, wenn aufgrund von Zahlungsverzug oder anderen Umständen (§ 626 BGB) zu befürchten ist, dass der Honoraranspruch durch den Auftraggeber nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig befriedigt wird. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer können nicht geltend gemacht werden. Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist dieser in jedem Fall verpflichtet, den bis zum Vertragsende aufgrund von Arbeitszeitaufwand entstandenen Honoraranspruch zu erfüllen. Maßgebend für den Zeitaufwand sind dann ausschließlich die Aufzeichnungen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, ob und in welcher Höhe ein Schaden nicht entstanden ist.

 

Störung, höhere Gewalt, Netzwerk- und Serverfehler, Viren

Für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind, wird keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Die EDV (Netzwerke, Arbeitsstationen, Programme, Dateien, usw.) wird regelmäßig auf Viren überprüft. Bei Lieferungen von Dateien über die verschlüsselte Plattform OTM, per E-Mail, DFÜ (Modem) oder jegliche andere Fernübertragung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.

 

Nutzungsrechte

Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber – vorbehaltlich der vollständigen Zahlung des fälligen und unbestrittenen Honorars – die zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkten ausschließlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte an der Übersetzung sowie ggf. sonstigen Schutzrechten an der Übersetzung. Der Auftragnehmer darf diese Rechte auf Dritte übertragen, ohne dies dem Auftragnehmer vorher anzuzeigen, und ohne dass eine Zustimmung vom Auftragnehmer erforderlich ist.

 

Aufrechnungs-, Zurückbehaltungsrecht und Abtretungsverbot

Gegen die Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.

 

Abwerbungsverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von sechs Monaten danach keine bei und/oder für den Auftragnehmer tätige Übersetzer abzuwerben.

 

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht.

 

Salvatorische Klausel, Änderungen und Ergänzungen

Infolge einer anfänglichen oder später eintretenden Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

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